Meldebescheinigung
Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus (auch erweiterte Meldebescheinigung, Lebens-, Renten- oder Haushaltsbescheinigung), wenn Sie in Neuenrade mit einer Wohnung gemeldet sind.
Die Meldebescheinigung enthält Ihre persönlichen Meldezeiten.
Was wird benötigt?
Die Meldebescheinigung ist persönlich zu beantragen. Hierfür benötigen wir den Personalausweis oder Reisepass.
Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 9,00 €.
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in folgenden Fällen:
- Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter,
- zur Vorlage zum Zwecke der Studienplatzvergabe bei der ZVS,
- zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen,
- zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsamtsverwaltung.
Auskunft erteilt:
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer:
21 (Einwohnermeldeamt)
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer:
22 (Einwohnermeldeamt)