Jahrmarkt/Spezialmarkt
Die Durchführung eines Marktes muss nach den Vorschriften der Gewerbeordnung genehmigt und festgesetzt werden.
Auf einem Markt veräußern Händler ihre Waren außerhalb von Betriebsstätten und oft außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten.
Hierfür benötigt der Veranstalter eine Genehmigung des Ordnungsamtes.
Notwendige Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag
- Aufstellerliste
- Nachweis über den Veranstaltungsort
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kosten:
- unterschiedlich nach Marktart und Dauer
Rechtsgrundlagen:
- Gewerbeordnung
Es empfiehlt sich ein persönliches Gespräch.
Auskunft erteilt:
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer:
24 (Ordnungsamt)