Sozialwesen

Die Mitarbeiter für den Bereich Sozialwesen sind zuständig für die Hilfegewährung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Hierzu zählen insbesondere:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege

Weiterhin liegt hier u. a. die Zuständigkeit für die Gewährung von Wohngeld und die Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern und Spätaussiedlern.
Für weitere Informationen, wie z. B. zur Antragstellung, stehen ihnen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-51
Fax 02392/693-48
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Neubau)
Zimmer: 2 (Sozialamt)