Bauakte - Einsichtnahme

Die Einsicht in eine Bauakte ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Einsicht in die Bauakten wird aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur der Eigentümerin / dem Eigentümer gewährt. Ansonsten bedarf es bei weiteren Personen der Vorlage einer entsprechenden Bevollmächtigung der Eigentümerin / des Eigentümers.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-61
Fax 02392/693-905
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
2. OG (Altbau)
Zimmer: 44 (Bauamt)