Eingliederungshilfe

Für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist die Stadt Neuenrade nicht selbst zuständig.

Zuständige Behörde ist der:

Märkische Kreis
Sozialamt
Bismarckstraße
58762 Altena
Tel.: (02352) 966-60

Informationen und Anträge erhalten Sie im Sozialamt der Stadt Neuenrade, Zimmer 1 + 2














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-50
Fax 02392/693-48
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Neubau)
Zimmer: 1 (Sozialamt)