Gewerbeanzeigen

Gewerbeanmeldung

Bei stehenden Gewerben besteht die Verpflichtung zur Gewerbeanzeige.

Ein Gewerbe betreibt man dann, wenn man eine erlaubte, selbständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit ausübt.

Markt- und Reisegewerbe ist nicht stehendes Gewerbe.

Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Journalisten, Architekten, in Heilberufen Tätige Personen betreiben kein Gewerbe.


Weitere Informationen:

s. Infocenter Gewerbeanmeldung NRW (Ministerium für Wirtschaft)


Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis (ohne Auflage „selbständige oder vergleichbare unselbständige gewerbliche Tätigkeit nicht gestattet“)
  • Bei handwerklichen Berufen Meisterbrief
  • bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die entsprechende Erlaubnis

Gewerbeummeldung

Bei Verlegung der Betriebsstätte ist der Betrieb umzumelden.

Gewerbeabmeldung

Bei Aufgabe der Betriebsstätte ist der Betrieb innerhalb von 7 Tagen abzumelden.


Rechtsgrundlagen:

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c GewO

     

Kosten:

  • 20 €
  • Gewerbeabmeldung kostenfrei