Feuerwerke

Feuerwerke der Klasse II dürfen nur von Personen ab 18 Jahren am 31.12. und 01.01. eine Jahres abgebrannt werden. Für andere Termine werden Ausnahmegenehmigungen benötigt.

Die Erteilung dieser Erlaubnis kann vom Ordnungsamt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.


Nur von einem anerkannten Feuerwerker dürfen Feuerwerke der Klassen II und IV mit entsprechender Genehmigung abgebrannt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gem. § 23 Abs. 3 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Rechtsgrundlagen:

  • Sprengstoffgesetz
  • 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Kosten:

  • 20 €













Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-40
Fax 02392/693-70
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 24 (Ordnungsamt)