Grundsteuer
Die Festsetzung der Grundsteuern erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Vorgaben der Finanzämter.
Zurzeit gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 254 v.H. (ab 01.01.2023)
Grundsteuer B – bebaute und bebaubare Grundstücke 600 v.H. (ab 01.01.2014)
Bei Fragen zum Einheitswert- und/oder Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Bei Fragen zu Zahlungsein- und –ausgängen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Neuenrade.
Auskunft erteilt:
Bahnhofstraße 57
58809 Neuenrade
Erdgeschoss
Zimmer:
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