Spielgeräte (Erlaubnis zum Aufstellen)

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, benötigt einer Aufstellerlaubnis nach den Vorschriften der Gewerbeordnung.

Zusätzlich ist eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes, in denen die Spielgeräte aufgestellt werden sollen, erforderlich.


Erforderliche Unterlagen:


Kosten:

  • Zwischen 750 und 1.500 €


Rechtsgrundlagen:

  • § 33c Abs. 1 und 3 Gewerbeordnung
  • Spielverordnung













Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-40
Fax 02392/693-70
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 24 (Ordnungsamt)