Immissionen

Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImSch-NRW) unterscheidet man verschiedene Einwirkungen, die das Zusammenleben mit Nachbarn beeinträchtigen können.

So können Immissionen verursacht werden z.B. durch:

  • Lärm
  • Musik
  • Rauch
  • Feuer
  • Grillen
  • Renovierungsarbeiten


Verstöße gegen die hierzu im LImSch-NRW geregelten Tatbestände können durch das Ordnungsamt verfolgt werden. Jedoch sollte stets versucht werden, im Interesse eines gedeihlichen guten Nachbarschaftsverhältnisses die Angelegenheit selbst mit dem Betroffenen zu regeln.

Wenn es jedoch zu einer Beschwerde kommt, sollten Protokolle über den Beschwerdetatbestand mit Datum und Uhrzeiten vorgelegt werden.

Mittagsruhe

Gilt in Neuenrade nicht.

Verbrennen von Grünabfällen

ist nicht zulässig (auch keine Kleingartenabfälle).

Hierzu wurde durch die Stadt Neuenrade der Bringehof bei den Stadtwerken am Bahnhof eingerichtet.

Rechtsgrundlagen:

-LImschG














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-40
Fax 02392/693-70
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 24 (Ordnungsamt)