Lärm

Lärmbelästigung kann verschieden Ursachen haben.

Daher sind auch die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Lärmbelästigungen speziell geregelt.


Gaststättenlärm

Ansprechpartner ist zuerst immer der Betreiber der Gaststätte.

Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei Beschwerden tagsüber bei der örtlichen Ordnungsbehörde und nachts bei der Polizei.


Nachbarschaftslärm

Grundsätzlich sollte man stets zuerst Kontakt zu dem Verursacher in der Nachbarschaft suche. Die Lärmquelle kann unterschiedlicher Art sein (z.B. Radio, Hundegebell, Musik, Handwerkerlärm).

Oberstes Gebot ist, sich stets so zu verhalten, dass andere Unbeteiligte nicht beeinträchtigt werden.

Ansprechpartner ist die örtliche Ordnungsbehörde.


Gewerbelärm/Baulärm

Bei Lärmbelästigungen durch Gewerbe, Industrie oder landwirtschaftliche Betrieben

Liegt die Zuständigkeit beim

Märkischen Kreis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Tel. 02351/96660


Lärm am Arbeitsplatz

Zuständigkeit:
Bezirksregierung Arnsberg
Außenstelle Dortmund
Ruhrallee 1-3,
44139 Dortmund
Tel. 0231/54151

Rechtsgrundlagen:

  • Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch













Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-40
Fax 02392/693-70
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 24 (Ordnungsamt)