Spielhallen (Betrieb)

Wer eine Spielhalle betreiben möchte, benötigt hierfür zweierlei Erlaubnisse:

erstens die Erlaubnis nach den Gewerbeordnung und die Erlaubnis nach den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.

Rechtsgrundlagen:

  • Gewerbeordnung
  • Glücksspielstaatsvertrag
  • Spielverordnung                                                                                                                               

Da dieser Fachbereich zu komplex ist und jeweils sehr individuell zu bearbeiten ist, sollte ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter stattfinden.