Eingliederungshilfe
Für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist die Stadt Neuenrade nicht selbst zuständig.
Zuständige Behörde ist der:
Märkische Kreis
Sozialamt
Bismarckstraße
58762 Altena
Tel.: (02352) 966-60
Informationen und Anträge erhalten Sie im Sozialamt der Stadt Neuenrade, Zimmer 1 + 2
Auskunft erteilt:
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Neubau)
Zimmer:
1 (Sozialamt)