Ordnungsbehördliche Bestattung
Gem. § 8 Bestattungsgesetz ist das hiesige Ordnungsamt für die Veranlassung der Bestattung und Übernahme der Kosten zuständig, wenn Angehörige nicht vorhanden sind oder rechtzeitig ermittelt werden können.
Es handelt sich um eine Aufgabe der Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Auskunft erteilt:
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer:
23 (Standesamt)