Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

§ 26 der Gemeindeordnung ist die Rechtsgrundlage für das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid.
Mit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Jahr 1994 hat der Landesgesetzgeber eine besonders weitreichende und intensive Form der Bürgerbeteiligung geschaffen, indem er den Bürgern die Möglichkeit einräumt, in bestimmten Angelegenheiten der Stadt an Stelle des Rates selbst zu entscheiden.

Hierzu geben wir gerne Auskunft.













Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-49
Fax 02392/693-48
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
2. OG (Altbau)
Zimmer: 41 (Hauptamt)