Ehefähigkeitszeugnis

Ein Deutscher, der im Ausland heiraten möchte, benötigt in bestimmten Ländern ein solches Zeugnis, um heiraten zu können.

Das Standesamt des Wohnsitzes oder letzten Wohnsitzes in der BRD stellt dieses aus.
Sollten Sie in Neuenrade wohnen, so setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.

Ausländer, die hier in Deutschland heiraten möchten und aus einem bestimmten Land stammen, müssen ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dem sie angehören.
Dieses wird im Regelfall vom Generalkonsulat oder der Botschaft hier in der BRD ausgestellt.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-41
Fax 02392/693-72
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 23 (Standesamt)