Urkunden (Ausstellung)
Benötigen Sie eine Geburtsurkunde?
Diese wird im Standesamt des Ortes ausgestellt, in dem Sie geboren sind.
Sind Sie in Neuenrade oder den Ortsteilen Küntrop, Affeln, Altenaffeln oder Blintrop geboren, so kann die Ausstellung der Urkunde im Standesamt Neuenrade erfolgen.
Das frühere Standesamt Affeln ist jetzt Neuenrade.
Deshalb kann das Standesamt Neuenrade Urkunden für die Ortsteile ausstellen, die früher noch nicht zum Standesamt Neuenrade gehörten.
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 10,00 Euro .
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Brauchen Sie eine Eheurkunde und haben in Neuenrade oder Affeln geheiratet?
Dann setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt Neuenrade in Verbindung.
Diese stellt gegen eine Gebühr von 10,00 Euro eine Heiratsurkunde aus.
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Benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch?
Das Familienbuch wurde zum 01.01.2009 abgeschafft.
Benötigen Sie eine Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der Vorehe, wenden Sie sich bitte an das Standesamt des Heiratsortes.
Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift beträgt 10,00 Euro .
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Falls Sie nicht in Neuenrade wohnen oder es umständlich für Sie ist, die Urkunde abzuholen, so setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-mail mit dem Standesamt in Verbindung.
Sodann kann die Urkunde zugeschickt und die fällige Gebühr überwiesen werden.
Auskunft erteilt: