Vergnügungssteuer
Der Vergnügungssteuer unterliegen die Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in den Gaststätten und Spielhallen sowie alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art.
Für die Aufsteller der Geräte bzw. die Veranstalter der Tanzveranstaltungen besteht Anmeldepflicht. Vordrucke zur Anmeldung einer Veranstaltung und Steueranmeldungen finden Sie hier:
Spielgeräte
Tanzveranstaltung
Bitte ausdrucken, ausfüllen und an die Stadt Neuenrade schicken.
Zurzeit gelten folgende Steuersätze (monatlich):
Spielhallen oder ähnliche Unternehmen
Apparate mit Gewinnmöglichkeit 4,5 % des Spieleinsatzes
sonstige Apparate 35,00 €
Gastwirtschaften oder sonstigen Orten
Apparate mit Gewinnmöglichkeit 4,5 % des Spieleinsatzes
sonstige Apparate 25,00 €
in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten
bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 500,00 €.
Die Festsetzung der Vergnügungssteuer erfolgt aufgrund der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Neuenrade in der zurzeit gültigen Fassung.
Bei Fragen zu Zahlungsein- und –ausgängen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Neuenrade.
Auskunft erteilt: