Vergnügungssteuer

Der Vergnügungssteuer unterliegen die Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in den Gaststätten und Spielhallen sowie alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art.

Für die Aufsteller der Geräte bzw. die Veranstalter der Tanzveranstaltungen besteht Anmeldepflicht. Vordrucke zur Anmeldung einer Veranstaltung und Steueranmeldungen finden Sie hier:
                                                      Spielgeräte
                                                Tanzveranstaltung
        Bitte ausdrucken, ausfüllen und an die Stadt Neuenrade schicken.

Zurzeit gelten folgende Steuersätze (monatlich):

Spielhallen oder ähnliche Unternehmen

Apparate mit Gewinnmöglichkeit                   4,5 % des Spieleinsatzes

sonstige Apparate                                          35,00 €

Gastwirtschaften oder sonstigen Orten

Apparate mit Gewinnmöglichkeit                    4,5 % des Spieleinsatzes

sonstige Apparate                                           25,00 €

in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten

bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben                                                                       500,00 €.

Die Festsetzung der Vergnügungssteuer erfolgt aufgrund der Vergnügungssteuersatzung  der Stadt Neuenrade in der zurzeit gültigen Fassung.

Bei Fragen zu Zahlungsein- und –ausgängen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Neuenrade.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-813
Fax 02392/693-818
Bahnhofstraße 57 58809 Neuenrade
Erdgeschoss
Zimmer: ---