Einbürgerung

Möchten Sie deutscher Staatsbürger werden?

Für eine Einbürgerung sind jedoch die verschiedensten Voraussetzungen zu erfüllen.

Anspruch auf Einbürgerung

Nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) haben ausländische Staatsbürger einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Kinder ab 16 Jahren haben einen eigenen Einbürgerungsanspruch und müssen selbst einen Antrag stellen. Hierbei ist jedoch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Zu den Voraussetzungen zählen:
- Ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik von acht Jahren
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung - Loyalitätserklärung
- Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung
- Keine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Straffreiheit
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Einbürgerung nach Ermessen

Es gibt noch die Einbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) .
Sie gilt für Ausländer und Asylbewerber, wenn sie sich weniger als acht Jahre in der Bundesrepublik aufhalten.
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungenkann eine Einbürgerung nach Ermessen der Behörde erfolgen, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interessean der Einbürgerung festgestellt werden kann.

Folgende gesetzliche Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Niederlassung in der BRD
    Das bedeutet, dass eine eigene Wohnung oder Unterkommen vorhanden sein muss, mit der Absicht, sich nicht nur vorübergehend in der BRD aufzuhalten.
  • Handlungsfähigkeit muss vorliegen
    Fähig zur Vornahme der Antragstellung ist ein Ausländer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Nichtvorliegen von Ausweisungsgründen
    Der Ausländer darf nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben, die straf- oder bußgeldrechtlich verfolgt worden sind.
  • Unterhaltsfähigkeit muss sichergestellt sein
    Der Einbürgerungsbewerber muss imstande sein, sich und seine Angehörigen zu ernähren.

Das öffentliche Interesse ist gegeben:

  • Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn Sie sich im täglichen Leben zurechtfinden.
  • Rechtmäßigkeit des Inlandaufenthaltes
  • Erforderlicher Aufenthaltstitel
    Sie müssen im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein.
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung - Loyalitätserklärung
  • Vermeidung von Mehrstaatigkeit

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Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und gerne deutscher Staatsbürger werden möchten, so setzen Sie sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung.
Dieses kann Ihnen einen Antrag aushändigen und mitteilen, welche Unterlagen beigebracht werden müssen.
Der Antrag wird dann zwecks Entscheidung an den Landrat des Märkischen Kreises, Ausländerbehörde, weitergeleitet.
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Gebühren

Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255,00 € und für Kinder 51,00 €.

Gesetzliche Grundlage

Staatsangehörigkeitsgesetz -StAG-

Den Gesetzestext finden Sie Pfeil rechts  hier. Externer Link - Neues Fenster














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-41
Fax 02392/693-72
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 23 (Standesamt)