Rentenangelegenheiten (Antrag auf Altersrente)
Hinweise der DRV - Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Vor dem Antrag auf Altersrente
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
den späteren Rentenantrag können Sie stellen bei
- Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder
- einem "Versichertenältesten" des Rentenversicherungsträgers (die Anschriften erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung) oder
- einer Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers.
Der Antrag sollte früh, aber nicht zu früh gestellt werden. Konkret:
Bitte stellen Sie den Antrag auf Altersrente 3 - 3 ½ Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn.
Wenn Sie dann beschäftigt sind, kann Ihr Arbeitgeber den voraussichtlichen Lohn für Ihre künftigen letzten drei Arbeitsmonate im voraus bescheinigen. Dadurch wird eine frühzeitige Rentenberechnung und ein nahtloser Übergang vom Arbeitsleben zur Rente ermöglicht. Den Vordruck für die "Vorausbescheinigung" erhalten Sie bei der Rentenantragstellung.
Der Arbeitgeber darf die "Vorausbescheinigung" frühestens an dem Tag ausstellen, an dem die Lohn-/Gehaltsabrechnung für den viertletzten Arbeitsmonat erfolgt (Beispiel: Bei voraussichtlicher Aufgabe der Arbeit im Oktober kann die Vorausbescheinigung Mitte Juli bzw. Anfang August ausgestellt werden).
Übrigens: Auch wenn Sie eine "Entgeltersatzleistung" (z.B. Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes oder der Pflegekasse) erhalten, darf die zahlende Stelle eine "Vorausbescheinigung" für längstens drei Monate ausstellen. Diese Vorausbescheinigung fordert der Rentenversicherungsträger direkt bei der zuständigen Stelle an.
Wird der Altersrentenantrag früher als 3 ½ Monate im Voraus aufgenommen, kann dies für uns zu Mehrarbeit und ggf. auch zu einer längeren Bearbeitungszeit führen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Was wir von Ihnen benötigen:
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass, sowie Ihre Steueridentifikationsnummer mit und falls vorhanden auch den letzten von der Rentenversicherung übersandten "Versicherungsverlauf" (Auflistung der in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Zeiten).
Sollten Sie bisher keinen oder keinen "lückenlosen" Versicherungsverlauf haben, bitten wir Sie, zu allen noch nicht belegten Zeiten nähere Angaben zu machen und ? soweit vorhanden ? Unterlagen beizufügen (z.B. Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft, Lohnbescheinigungen, Aufrechnungsbescheinigungen, Arbeitsbücher, Zeugnisse usw.; ggf. auch Bescheinigungen der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes, Lehrvertrag bzw. Ausbildungs-/Gesellenprüfungszeugnis, bei Schulausbildung nach dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung bzw. Schulzeugnisse).
Nachweise über Zeiten der Berufsausbildung legen Sie bitte selbst dann vor, wenn diese Zeiten schon im Versicherungsverlauf gespeichert sind.
Wenn Sie erstmals Zeiten der Kindererziehung geltend machen, legen Sie bitte auch einen Geburtsnachweis für die Kinder vor.,
Weitere notwendige Angaben:
- Ihre Bankverbindung (Name des Geldinstituts, IBAN-Nummer)
- Von welcher Stelle, für welche Zeit und unter welchem Aktenzeichen beziehen oder bezogen Sie außer Ihrem Arbeitsverdienst "weitere Leistungen" (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes usw.)- Ggf. bitte Unterlagen vorlegen -
- Wie und wo waren Sie in den letzten 25 Jahren krankenversichert (insbesondere Name und genaue Anschrift Ihrer jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung, z.B. Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied, familienversichert?
- Von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen erhalten oder erwarten Sie Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrente, Zusatzrente, Pension)? Ggf. bitte
Unterlagen vorlegen ?
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Nur bei einem Antrag auf
"Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige":
Bitte legen Sie auch -falls vorhanden- Ihren Schwerbehindertenausweis oder ggf. den Anerkennungsbescheid vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Auskunft erteilt: