Baumschutzsatzung
Für die Überwachung des gesetzlichen Schutzes von Bäumen, Hecken und Gehölzen ist der Märkische Kreis als untere Landschaftsbehörde zuständig.
Informationen finden Sie hier.
In der Stadt Neuenrade gibt es eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne, soweit diese nicht eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung festsetzen.