Baumschutzsatzung

Für die Überwachung des gesetzlichen Schutzes von Bäumen, Hecken und Gehölzen ist der Märkische Kreis als untere Landschaftsbehörde zuständig.

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In der Stadt Neuenrade gibt es eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne, soweit diese nicht eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung festsetzen.