Abfallbeseitigungsgebühren
Abfallgebühren
Die Gebühren für Rest- und Bioabfall richten sich nach der jeweiligen Größe der zur Verfügung gestellten Abfallbehälter.
Lt. Abfallsatzung beträgt das Mindestvolumen beim Restmüll 10 Liter je Woche und Einwohner und beim Bioabfall 8 Liter je Woche und Einwohner. Jede Veränderung der auf dem Grundstück wohnenden Personenzahl (Hauptwohnsitz) ist unverzüglich anzugeben.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Abfuhr der Restmüllbehälter vierwöchentlich und die Abfuhr der Bioabfallbehälter zweiwöchentlich erfolgt.
Behälterveränderungen während des laufenden Jahres werden jeweils zum ersten Tage des Folgemonats gebührenmäßig berücksichtigt.
Für die Abfuhr von Papier, Pappe und Leichtfraktion (gelber Sack, gelbe Tonne) wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Eine Grundgebühr wird seit 2017 nicht mehr erhoben.
Auskunft erteilt: