Anliegerbeiträge
Anliegerbeiträge werden bei straßenbaulichen Verbesserungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen an bestehenden Straßen erhoben. Die Festsetzung erfolgt nach dem Kommunalabgabengesetz.
Bei der Wiederherstellung einer Verkehrsfläche sind durch den Anlieger die entstandenen Kosten zu einem im Gesetz definierten Anteil mit zu tragen.
Auskunft erteilt:
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
2. OG (Altbau)
Zimmer:
48 (Bauamt)