Niederschlagswasser

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser.

Bebaute Flächen sind z.B. Dachflächen, Carport.

Befestigte Flächen sind z.B. Hofeinfahrten.

Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser:

Die Versickerung von Niederschlagswasser dient der Erhaltung des natürlichen Wasserhaushalts und der Entlastung der Kläranlagen. Das Niederschlagswasser soll grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück versickern.

Für die Versickerung stehen als technische Lösungen zur Verfügung:

Flächen-, Mulden-, Rigolen- und die Schachtversickerung; diese Anlagen müssen beim Neubau den Regeln der Technik entsprechen.

Die Versickerung und die Einleitung in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises.

Überdenken sollten Bauherren auch eine Brauchwassernutzung des Regenwassers.

Mitteilung über die bebauten und befestigten Flächen sowie die Art der Entwässerung:

Für die Veranlagung benötigen die Stadtwerke Neuenrade die Angaben über die bebauten und befestigten Flächen sowie die Art der Entwässerung.

Für die Ersterfassung der Angaben benutzen Sie bitte das Formular Angaben über die Beseitigung von Niederschlagswasser.

Bei einer Änderung der befestigten Flächen sind Sie verpflichtet, diese den Stadtwerken Neuenrade mitzuteilen.

Für die Mitteilung der Änderungen benutzen Sie bitte das Formular Änderungsmeldung zur Niederschlagswasserbeseitigung.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-812
Fax 02392/693-818
Bahnhofstraße 57 58809 Neuenrade
Erdgeschoss
Zimmer: ---