Kommunalfriedhof Blintrop

Der städt. Kommunalfriedhof in Neuenrade-Blintrop wurde im Jahre 1924 von den Familien Tillmann und Cormann-Brinkmann gestiftet. Jeder damals ansässigen Blintroper Familie wurde eine Familiengruft mit Dauerbesitzrecht im Rahmen der Stiftung unentgeltlich zugewiesen. Im Jahre 1992 wurde der Kommunalfriedhof dann erweitert, um auch den inzwischen zugezogenen Familien die Möglichkeit einzuräumen, ihre Angehörigen ortsnah in Neuenrade-Blintrop bestatten zu lassen.

Bei der Benutzung des Kommunalfriedhofs ist die bestehende Friedhofsordnung zu beachten.

Es gelten ab 01.03.2010 folgende Friedhofsgebühren

1.

Wahlgräber und Urnengräber für jede Grabstelle

600,00 €

2.

Für Urnenbestattungen auf einer bereits belegten Stelle

200,00 €

3.

Für Familiengrüfte gem. § 8 der Friedhofsordnung

400,00 €

4.

Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes um weitere 50 Jahre
die gleichen Gebühren wie zu 1 bis 3

5.

Für die Reihengräber von Verstorbenen ab 5. Lebensjahr und für Urnengräber

400,00 €

6.

Für Reihengräber für Verstorbene bis zu 5 Jahren

200,00 €














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-38
Fax 02392/693-48
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
1. OG (Neubau)
Zimmer: 11 (Kämmerei)