Vaterschaftsanerkennung

Sie kann zu einem Kind oder zu erwartendem Kind (prenatale Anerkennung) einer nicht verheirateten Mutter anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtliche Feststellung festgestellt worden ist.

Zum Kind einer verheirateten Mutter kann die Vaterschaft nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages anerkannt werden.

Die Zustimmung der Mutter ist in jedem Fall erforderlich.

Anschließend erfolgt eine Beischreibung zum Geburtenbuch des Kindes.

Die Beurkundung kann im Standesamt des Wohnsitzes des Vaters oder der Mutter erfolgen.

Ist Neuenrade Wohnsitz, so setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt zunächst telefonisch in Verbindung.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-41
Fax 02392/693-72
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 23 (Standesamt)