Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben zählen Grundsteuern, Kanalbenutzungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und das Wassergeld . Bei Eigentumswechseln kann eine unterjährige Abrechnung erfolgen.

Die Abrechnung schließt alle Abgaben, die für das Grundstück festgesetzt werden, mit ein.

Eine Abrechnung erfolgt immer zum 01. eines Monats.

Der Vordruck muss von beiden Parteien unterschrieben vorgelegt werden. Für die Abrechnung steht Ihnen folgender Vordruck zur Verfügung:

- Eigentumswechsel 

INFORMATIONEN ZUM GRUNDBESITZABGABENBESCHEID 2024














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-813
Fax 02392/693-818
Bahnhofstraße 57 58809 Neuenrade
Erdgeschoss
Zimmer: ---