Ehrenamtskarte
Ausgabe von Ehrenamtskarten in der Stadt Neuenrade
Während es in der Vergangenheit nur vereinzelt dazu gekommen ist, dass ehrenamtliches Engagement in Kommunen durch die Gewährung von Vergünstigungen honoriert wurde, soll dies nun zukünftig in Nordrhein-Westfalen landesweit passieren.
Für den Märkischen Kreis hat der Kreistag am 17.06.2009 beschlossen, möglichst flächendeckend die Ehrenamtskarte zum 01. Januar 2010 anzubieten. In den vergangenen Monaten sind einige Abstimmungsgespräche im Kreisgebiet gelaufen, um dieses Ziel zu erreichen. Hieran wird sich auch die Stadt Neuenrade beteiligen. So hat der Rat der Stadt Neuenrade in seiner Sitzung am 15.10.2009 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Ehrenamtskarte auch in Neuenrade ab 01.01.2010 anzubieten. Gerade unsere lebendige Kleinstadt lebt von dem vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz unserer Bürgerinnen und Bürger im sozialen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich. Dauerhafter ehrenamtlicher Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient die Anerkennung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Neuenrade ist dankbar und stolz auf alle ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen, Einrichtungen im Stadtgebiet oder auch vielfach in den Familien.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehrenamtskarte beantragt und ausgestellt werden? Grundsätzlich gilt, dass der Ort der Antragsstellung auch der Ort der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist. Nicht nur ausschließlich juristische Personen, Vereine, eine Arbeitsgemeinschaft ö.ä. können Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit sein. In manchen Fällen kann eine intensive ehrenamtliche Betreuung von Personen Grundlage für die Beantragung sein. Vor Ausstellung einer Ehrenamtskarte soll eine Tätigkeit von mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden, mit mindestens 5 Wochenstunden = 250 Stunden im Jahr. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die ehrenamtliche Tätigkeit weiter aktuell ausgeübt werden.
Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, wobei eine Verlängerung bei unveränderten Voraussetzungen möglich ist.
In Neuenrade gibt es zurzeit folgende Möglichkeiten, die Karte einzusetzen:
- Kostenloser Eintritt in das Frei- und Hallenbad
Die Karten erhalten Sie nach Vorlage der Ehrenamtskarte bei allen Ausgabestellen
(Stadtwerke und Bürgerrezeption im Rathaus). - Kostenloser Bücherei-Leseausweis
Den Leseausweis erhalten Sie nach Vorlage der Ehrenamtskarte in der Bücherei. - 50 % Ermäßigung bei allen Städtischen Kulturveranstaltungen
Die Ermäßigung erhalten Sie nach Vorlage der Ehrenamtskarte, allerdings nur an der Bürgerrezeption im Rathaus.
Die Inanspruchnahme von Vergünstigungen ist allerdings nicht auf das Ortsgebiet von Neuenrade beschränkt, sondern kann in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen nicht nur im Märkischen Kreis, sondern auch in allen übrigen teilnehmenden Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Weitere Information finden Sie unter folgendem Link :
Hier finden Sie den Antrag für die Ehrenamtskarte: Download
Auskunft erteilt: