Grundsicherung

Bürgerinnen und Bürger ( auch innerhalb von Einrichtungen ), deren Einkommen und Vermögen nicht aussreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sicherzustellen und

  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

haben Anspruch auf diese Leistungen.

Für genauere Informationen und Antragstellung wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-51
Fax 02392/693-48
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Neubau)
Zimmer: 2 (Sozialamt)