Reisegewerbekarte
Wer kein stehendes Gewerbe betreibt, betreibt ein Reisegewerbe.
Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten „ohne vorherige Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung“.
Notwendige Unterlage:
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Führungszeugnis
- Passfoto
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbezentralregisterauszug
Rechtsgrundlagen:
- § 55 GewO
Kosten:
- 250 €
Auskunft erteilt:
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer:
24 (Ordnungsamt)