Reisegewerbekarte

Wer kein stehendes Gewerbe betreibt, betreibt ein Reisegewerbe.

Reisegewerbe sind gewerbliche Tätigkeiten „ohne vorherige Bestellung und außerhalb einer gewerblichen Niederlassung“.


Notwendige Unterlage:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Führungszeugnis
  • Passfoto
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbezentralregisterauszug


Rechtsgrundlagen:

  • § 55 GewO


Kosten:

  • 250 €













Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-40
Fax 02392/693-70
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 24 (Ordnungsamt)