Grundsteuer

Die Festsetzung der Grundsteuern erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Vorgaben der Finanzämter.

Zurzeit gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Grundstücke   254 v.H. (ab 01.01.2023)

Grundsteuer B – bebaute und bebaubare Grundstücke            600 v.H. (ab 01.01.2014)

Bei Fragen zum Einheitswert- und/oder Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Bei Fragen zu Zahlungsein- und –ausgängen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Neuenrade.