Immissionen
Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImSch-NRW) unterscheidet man verschiedene Einwirkungen, die das Zusammenleben mit Nachbarn beeinträchtigen können.
So können Immissionen verursacht werden z.B. durch:
- Lärm
- Musik
- Rauch
- Feuer
- Grillen
- Renovierungsarbeiten
Verstöße gegen die hierzu im LImSch-NRW geregelten Tatbestände können durch das Ordnungsamt verfolgt werden. Jedoch sollte stets versucht werden, im Interesse eines gedeihlichen guten Nachbarschaftsverhältnisses die Angelegenheit selbst mit dem Betroffenen zu regeln.
Wenn es jedoch zu einer Beschwerde kommt, sollten Protokolle über den Beschwerdetatbestand mit Datum und Uhrzeiten vorgelegt werden.
Mittagsruhe
Gilt in Neuenrade nicht.
Verbrennen von Grünabfällen
ist nicht zulässig (auch keine Kleingartenabfälle).
Hierzu wurde durch die Stadt Neuenrade der Bringehof bei den Stadtwerken am Bahnhof eingerichtet.
Rechtsgrundlagen:
-LImschG
Auskunft erteilt: