Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ist die nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständige Verwaltungsbehörde.
Die Straßenverkehrsbehörde ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern Teil der örtlichen kommunalen Verwaltung.
Die Zuständigkeit für Neuenrade liegt beim Märkischen Kreis

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Markierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, (Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen) und Lichtzeichenanlagen. Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:

•    Anordnung von Beschilderung an Straßen (Verkehrszeichen)

•    Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen) Externer Link - Neues Fenster

•    Rad-, Motorsportveranstaltungen (Oldtimerfahrten, Slalomfahrten, Zeitfahrten) Externer Link - Neues Fenster

•    Genehmigungen für Schwertransporte, Großraumtransporte und Gefahrguttransporte Externer Link - Neues Fenster

•    Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot Externer Link - Neues Fenster

Straßenverkehrsbehörde ist der

Märkische Kreis
Heedfelder Straße 45

58509 Lüdenscheid

Telefon 0 23 51 / 9 66-60