Gewerbeauskunft (Auskunft aus dem Gewerberegister)
Für eine Auskunft muss ein nachweisbar berechtigtes Interesse bestehen, da das Gewerberegister nicht öffentlich zugänglich ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftliche Anfrage mit sämtlichen Daten zum Gewerbetreibenden.
Rechtsgrundlagen:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c GewO
Kosten:
- Gewerbeauskunft 20 €
- Negativauskunft 10 €