Gewerbeauskunft (Auskunft aus dem Gewerberegister)

Für eine Auskunft muss ein nachweisbar berechtigtes Interesse bestehen, da das Gewerberegister nicht öffentlich zugänglich ist.


Erforderliche Unterlagen:

  • Schriftliche Anfrage mit sämtlichen Daten zum Gewerbetreibenden.

Rechtsgrundlagen:

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c GewO

Kosten:

  • Gewerbeauskunft 20 €
  • Negativauskunft   10 €