Schiedsmann/Schiedsfrau
Die Tätigkeit des Schiedsmannes/der Schiedsfrau ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Regelung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, welche mangels öffentlichen Interesses nicht durch Gericht entschieden werden, ohne das Schiedsamtsverfahren durchlaufen zu haben.
Anklage wird bei diesen Angelegenheiten nur erhoben, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Bei Verneinung des öffentlichen Interesses wird der strafanzeigenden Bürger auf den privaten Klageweg verwiesen. Dieser Klageweg kann aber nur eingeschritten werden, wenn ein vorheriger Versöhnungsversuch bei der Schiedsperson erfolglos war.
Dieser Versöhnungsversuch wird bei der Schiedsperson durch eine Schlichtungsverhandlung durchgeführt (z.B. bei Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Bedrohungen, Hausfriedensbruch).
Sinn der Tätigkeit des Schiedsamtes ist es, Streitigkeiten zu regeln, um Regelungen geringerer Unstimmigkeiten und Vorkommnisse durch Gericht zu vermeiden. Vornehmlich geht es hier weniger um die Bestrafung eines Beteiligten, sondern um die Regelung der zwischenmenschlichen Beziehungen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens.
In diesen Fällen sollte zuerst die Schiedsperson zur Klärung des Sachverhaltes hinzugezogen werden.
Zuständig für die Durchführung dieses Verfahrens ist die Schiedsperson, in deren Bezirk der Beschuldigte wohnt. Das Verfahren ist denkbar einfach.
Nähere Auskünfte hierzu können Sie bei dem zuständigen Schiedsmann für die Stadt Neuenrade, Herrn Martin Köper, erhalten.
Schiedsmann:
Martin Köper
Telefon: 0 23 94 / 24 58 54
E-Mail: mako27@t-online.de
stellvertretende Schiedsfrau:
Angelika Stracke
Telefon: 0151 263 15 680
E-Mail: schiedsfrau.stracke@gmx.de