Bauantrag
Die Errichtung baulicher Anlagen bedarf fast immer einer Baugenehmigung.
Zuständige Baugenehmigungsbehörde ist der Märkische Kreis.
Die Bauaufsicht des Märkischen Kreises bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neuenrade eine Sprechstunde zur Bauberatung im Rathaus:
Wo: Rathaus der Stadt Neuenrade, Bauamt, Zimmer 43
Termine für diese Sprechstunde sind direkt mit der Bauberatung des Märkischen Kreises, Frau Hasek, Tel. 0 23 51 / 9 66 - 6842, E-mail: r.hasek@maerkischer-kreis.de, zu vereinbaren.
Informationen zu den einzelnen Genehmigungsverfahren finden Sie:
Bauantrag/Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigungsverfahren für Garagen und Carports
Wohnbauvorhaben in Gebieten, für die es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, können ggf. im sogenannten Gehnemigungsfreistellungsverfahren nach § 63 Bauordnung NRW bei der Stadt Neuenrade in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Dies gilt auch für Garagen und Carports in Bebauungsplangebieten.
Alle weiteren Bauanträge sind bei dem
Märkischen Kreis
- Amt für Planen und Bauen-
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
einzureichen.
Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie folgendes tun:
- bei Anträgen eine Ausfertigung an die Stadt Neuenrade und alle weiteren Ausfertigungen an den Märkischen Kreis abgeben bzw. übersenden. Es empfiehlt sich, bereits im Anschreiben an den Märkischen Kreis darauf hinzuweisen, dass der Stadt Neuenrade bereits eine Ausfertigung vorliegt. Die Unterlagen können auch in digitaler Form eingereicht werden.
- immer gleichzeitig mit den Bauvorlagen den Antrag auf Kanalanschluss anfügen -mit den entsprechenden Anlagen bei den Stadtwerken Neuenrade einreichen
- sollten durch die Baumschutzsatzung der Stadt Neuenrade geschützte Bäume betroffen sein, rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen (gem. Baumschutzsatzung).
Wichtige Dokumente:
Auskunft erteilt: