Gaststättenangelegenheiten

Für den Betrieb einer Gaststätte benötigt man außer der Gewerbeanzeige eine Erlaubnis nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes.

Eine Gaststättenerlaubnis benötigt man, wenn man Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben will.


Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
  • Personalausweis
  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Bescheinigung in Steuersachen
  • Pacht-/Mietvertrag
  • Gewerbeanzeige
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Lageplan des Objektes/der Betriebsstätte
  • Grundrissplan der Gaststätte
  • Gesundheitsbescheinigung des Märkischen Kreises


Kosten:

  • richten sich nach der Art des Betriebes und der Größe

Rechtsgrundlagen:

  • Gaststättengesetz
  • Gaststättenverordnung NRW


Hinweis:

Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, um Einzelfälle zu besprechen.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-40
Fax 02392/693-70
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 24 (Ordnungsamt)