Schöffenamt

Für die ehrenamtliche Tätigkeit der Schöffen können sich Mitbürger/innen bewerben,

die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind
  • nicht vorbestraft oder entmündigt sind
  • im jeweiligen Gerichtsbezirk gemeldet sind
  • keine mit der Justiz verbundene berufliche Tätigkeit ausführen.


Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.

Die Schöffen entscheiden mit einem Berufsrichter in Strafsachen.

Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt.


Rechtsgrundlage:

  • Gerichtsverfassungsgesetz













Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-40
Fax 02392/693-70
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 24 (Ordnungsamt)