Spielhallen (Betrieb)
Wer eine Spielhalle betreiben möchte, benötigt hierfür zweierlei Erlaubnisse:
erstens die Erlaubnis nach den Gewerbeordnung und die Erlaubnis nach den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.
Rechtsgrundlagen:
- Gewerbeordnung
- Glücksspielstaatsvertrag
- Spielverordnung
Da dieser Fachbereich zu komplex ist und jeweils sehr individuell zu bearbeiten ist, sollte ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter stattfinden.
Auskunft erteilt:
Alte Burg 1
58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer:
24 (Ordnungsamt)