Spielhallen (Betrieb)

Wer eine Spielhalle betreiben möchte, benötigt hierfür zweierlei Erlaubnisse:

erstens die Erlaubnis nach den Gewerbeordnung und die Erlaubnis nach den Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.

Rechtsgrundlagen:

  • Gewerbeordnung
  • Glücksspielstaatsvertrag
  • Spielverordnung                                                                                                                               

Da dieser Fachbereich zu komplex ist und jeweils sehr individuell zu bearbeiten ist, sollte ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter stattfinden. 














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-40
Fax 02392/693-70
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 24 (Ordnungsamt)