Schankerlaubnis

Aus besonderem Anlass kann für Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeste, Straßenfeste), bei denen Getränke und Speisen verabreicht werden, eine Gestattung zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb erteilt werden.

Der Antrag ist zu stellen beim Ordnungsamt.

Rechtsgrundlagen:

  • § 12 GastG

Kosten:

  • 35 € 1. Tag, dann gestaffelt













Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-40
Fax 02392/693-70
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 24 (Ordnungsamt)