Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist die nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständige Verwaltungsbehörde.
Die Straßenverkehrsbehörde ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern Teil der örtlichen kommunalen Verwaltung.
Die Zuständigkeit für Neuenrade liegt beim Märkischen Kreis.
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Markierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, (Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen) und Lichtzeichenanlagen. Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:
Anordnung von Beschilderung an Straßen (Verkehrszeichen)
Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
Rad-, Motorsportveranstaltungen (Oldtimerfahrten, Slalomfahrten, Zeitfahrten)
Genehmigungen für Schwertransporte, Großraumtransporte und Gefahrguttransporte
Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot
Straßenverkehrsbehörde ist der
Märkische Kreis
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Telefon 0 23 51 / 9 66-60