Wasserläufe
Für die Unterhaltung der Bachläufe innerhalb des Stadtgebietes ist die Stadt Neuenrede zuständig.
Für Einleitungen, Anbauten oder Bauvorhaben an oder in der Nähe von Wasserläufen bedarf es der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises.