Eheschließung
Liebe bedarf nur eines einzigen Wortes - JA
Dieses JA wollen Sie sich in Neuenrade geben?
Kein Problem......
Zunächst ist es erforderlich, dass Sie die Eheschließung anmelden.
Hierzu müssen beide Verlobten im Standesamt vorsprechen.
Sollte einer der Verlobten verhindert sein, so kann er eine Vollmacht ausfüllen und diese unterschrieben dem anmeldenden Verlobten mitgeben.
Diese Vollmacht bekommen Sie bei uns.
Sie wohnen nicht in Neuenrade, möchten aber trotzdem hier heiraten?
Auch das ist möglich.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit dem Standesamt Ihres Wohnsitzes auf.
Dieses wird das hiesige Standesamt zur Eheschließung ermächtigen.
Die Lokalitäten für die Eheschließung finden Sie
hier.
Für die Nutzung der Villa oder Motte fallen 150 Euro Nutzungsgebühren an.
Es sind natürlich die verschiedensten Unterlagen vorzulegen:
Sind beide Verlobte ledig, wohnen in Neuenrade und haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist für jeden vorzulegen:
- Personalausweis
- beglaubigte Abschrift oder Ausdruck aus dem Geburtenregister oder Geburtenbuch
Diese wird im Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt.
Ein Verlobter, der geschieden oder verwitwet ist, muss mitbringen:
- Personalausweis oder Ausdruck
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtenbuch
- Beglaubigte Abschrift oder Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe.
Diese wird im Standesamt des Heiratsortes der Vorehe ausgestellt.
Ist einer der Verlobten an Kindes statt angenommen worden, so ist auf jeden Fall eine beglaubigte Abschrift oder Ausdruck aus dem Geburtenregister erforderlich.
Hat ein Verlobter seinen Wohnsitz nicht in Neuenrade , so hat er eine erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes des Wohnsitzes beizubringen.
Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, so ist für jeden Wohnsitz eine erweiterte Meldebescheinigung erforderlich.
Sind bereits gemeinsame minderjährige Kinder da, so ist eine aktuelle Geburtsurkunde eines jeden Kindes mitzubringen.
Ein ausländischer Verlobter, der im Ausland geboren ist, muss neben seiner Geburtsurkunde mit der Übersetzung eines hier in Deutschland anerkannten Dolmetschers entweder ein Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatstaates vorlegen oder, falls dieser Staat ein solches nicht ausstellt, einen Antrag auf Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.
Dieser wird im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung aufgenommen, welcher dann an das Oberlandesgericht in Hamm zwecks Entscheidung weitergeleitet wird.
Welche Unterlagen hierzu erforderlich sind, erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt, da es zu unterschiedliche Bestimmungen gibt, die hier nicht alle aufgezählt werden können.
Zudem gibt es laufend gesetzliche Änderungen!
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Termin zur Anmeldung
Für die Anmeldung zur Eheschließung setzen Sie sich bitte mit der Standesbeamtin in Verbindung, um einen Termin vereinbaren zu können.
Dadurch werden Wartezeiten für Sie vermieden und es kann noch mal nachgehört werden, ob tatsächlich alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.
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Termine für Trauungen
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Samstagvormittag oder Freitagnachmittag
Termine hierfür sind mit dem Standesamt abzustimmen, da nur eine begrenzte Anzahl an Terminen zur Verfügung steht.
Hierfür fallen zusätzlich 66,00 € Gebühren an, da außerhalb der Öffnungszeiten getraut wird.
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Gebühren
An Gebühren entstehen bei der Eheschließung
- Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen - deutsches Recht 40,00 Euro
- Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen - ausländisches Recht 66,00 Euro
Hinzu kommen noch die Gebühren für die Ausstellung einer
- Eheurkunde 10,00 Euro
- beglaubigter Registerausdruck 10,00 Euro
und im Bedarfsfalle die Kosten für
- die Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung eines
Dolmetschers 21,00 Euro - eine Namenserklärung bzgl. Voranstellen/Anfügen eines Namens an den Ehenamen 21,00 Euro
- ein Familienstammbuch ab 15,00 Euro
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Auskunft erteilt: