Osterfeuer
Gemäß § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Neuenrade sind Brauchtumsfeuer solche, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
Sie dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass ein/e in der Ortsgemeinschaft verankerte/r Glaubensgemeinschaft, Organisation, Verein oder sonstige Interessengemeinschaft mit mindestens 30 Personen das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Es sind folgende Abstände zu Bebauungen einzuhalten:
200 m | von im Zusammenhang bebauten Wohngebieten |
100 m | von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang erbauten Ortsteilen errichtet sind |
100 m | bis zum Wald |
50 m | von öffentlichen Verkehrsflächen |
10 m | von befestigten Wirtschaftswegen |
Zündeln an der Umwelt
Obwohl seit langem bekannt ist, dass in den Flammen der traditionellen Osterfeuer unzählige Vögel, Kleinsäuger, Insekten und andere Kleintiere ihr Leben lassen, wird dieses Brauchtum sicher auch in diesem Jahr wieder an vielen Stellen des Stadtgebietes begangen.
Danach ist zwingend und unter Androhung eines Bußgeldes vorgeschrieben, das Brennmaterial am Tag des Verbrennens umzuschichten, damit sich die Tiere, die den Reisighaufen aus Mangel an natürlichem Lebensraum als neue Heimat gewählt haben, in Sicherheit bringen können.
Und weiter: Zu Gebäuden und Anpflanzungen muss ein so großer Abstand eingehalten werden, dass diese nicht gefährdet werden. Das Feuer muss durchgehend von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden, die den Platz erst verlassen darf, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
Der Schaden, den Osterfeuer anrichten, beschränkt sich aber nicht darauf, dass Kleintiere qualvoll den Flammentod sterben. Osterfeuer stinken buchstäblich zum Himmel. Schon beim Verbrennen von natur belassenem Holz wie Zweigen und Reisig entstehen übel riechende, schädliche Gase, da die Temperatur für eine vollständige Verbrennung zu niedrig und das Holz meistens noch zu feucht ist.
Wer jedoch das Feuer dazu missbraucht, Sperrmüll, Papier, Hausmüll, Kunststoff oder behandeltes Holz zu verbrennen, der handelt unverantwortlich, weil dabei die Luft mit Schwermetallen, Säuren und vielen anderen Giftstoffen verpestet wird.
Das gleiche gilt für das „Anfeuern“ mit Altöl und ähnlichen Flüssigkeiten.
Nur wenn beim Feuer ausschließlich pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wie es die Verordnung vorschreibt, lässt sich die Luftbelastung auf ein erträgliches Maß begrenzen.
Statt die pflanzlichen Abfälle zu verbrennen, ist es sinnvoller, dieses Material entweder zu kompostieren oder im Garten zum Aufschichten von Holz- und Reisighaufen zu verwenden.
Sie bieten einen idealen Lebensraum für Spitzmäuse und Igel, Mauswiesel, Erdkröten und Zauneidechsen.
Außerdem besteht noch die Möglichkeit Gartenabfälle und dergleichen in den vorhandenen Grüncontainern in Neuenrade am Bahnhof und in Neuenrade-Affeln an der Schützenhalle zu entsorgen.
Anzeige des Osterfeuers
Sollten Sie dennoch ein Osterfeuer unter den obigen Voraussetzungen abbrennen wollen, so ist das Osterfeuer beim Ordnungsamt der Stadt Neuenrade, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade, anzuzeigen. Die Anzeige wird bestätigt.
Nur mit dieser Bestätigung ist das Abbrennen des Feuers möglich.
Gehen Sie bitte davon aus, dass eine Kontrolle durch das Ordnungsamt durchgeführt wird.
Auskunft erteilt: