Wildschaden

Sie haben einen Wildschaden anzuzeigen?

Hierfür gilt Folgendes:

Die Anzeige ist nach § 34 LJG-NRW mit persönlicher Unterschrift des Geschädigten an landwirtschaftlichen Flächen innerhalb 1 Woche nach Schadenseintritt vorzunehmen.

Für Forstpflanzen gilt eine Anzeige zweimal im Jahr zum 01.05. bzw. 01.10.

Zunächst reicht eine telefonische Aufnahme oder eine Mitteilung per E-mail.

Dann wird das weitere Verfahren besprochen.

Die Meldung des Wildschadens finden Sie Pfeil rechts hier.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-41
Fax 02392/693-72
Alte Burg 1 58809 Neuenrade
Erdgeschoss (Altbau)
Zimmer: 23 (Standesamt)