Pflegegeld nach dem SGB XII

Für die Gewährung von Pflegegeld ist die Stadt Neuenrade nicht zuständig.

Zuständige Behörde ist der

Märkische Kreis
Fachdienst Pflege
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Telefon: 0 23 52 / 9 66 - 60

Informationen und Anträge erhalten Sie im Rathaus in Zimmer 1 und 2.