Hundesteuer

Der Hundehalter ist verpflichtet, alle Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung oder des Zuzugs zur Hundesteuer anzumelden beziehungsweise bei Abgabe oder Umzug abzumelden.

Die Hundesteuer beträgt zurzeit jährlich:

Beim Halten eines Hundes

84,00 €

Beim Halten von zwei Hunden

108,00 € pro Hund

Beim Halten von drei und mehr Hunden

132,00 € pro Hund

Beim Halten eines gefährlichen Hundes/mehrerer gefährlicher Hunde

150,00 € pro Hund


Grundlage für die Steuerfestsetzung ist die Hundesteuersatzung der Stadt Neuenrade in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Hundesteuersatzung sieht eine Steuerermäßigung für Jagd- und Wachhunde vor sowie eine Steuerbefreiung für Blindenhunde u.a. Sonderfälle.

Die Formulare für die Hundesteueranmeldung Externer Link - Neues Fenster oder Hundesteuerabmeldung Externer Link - Neues Fenster können Sie ausdrucken und ausgefüllt bei den Stadtwerken oder der Stadt Neuenrade wieder einreichen.

Bei Fragen zu Zahlungsein- und -ausgängen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Neuenrade.














Auskunft erteilt:

Telefon 02392/693-816
Fax 02392/693-818
Bahnhofstraße 57 58809 Neuenrade
Erdgeschoss
Zimmer: ---