Verwarnung/Verwarnungsgeld
Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten - dazu gehört z.B. die große Zahl der Halt- und Parkverstöße - kann die Polizei oder das Ordnungsamt Verwarnungen erteilen.
Eine Verwarnung hat zum Ziel, diese Angelegenheit auf einfache Art und Weise abschließend zu erledigen, um ein förmliches und entsprechend aufwändiges Bußgeldverfahren zu vermeiden.
Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die erteilte Verwarnung wirksam wird. Eine Verwarnung wird dann wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld (derzeit zwischen 20 und 70 Euro + 1 Punkt) entweder sofort oder innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel eine Woche) zahlt, und zwar bei der angegebenen Stelle (Kasse oder Behörde).
Welche Verwarnungsgelder im Einzelfall drohen, ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung des Bundesverkehrsministerium nachzuschlagen.