Reisepass
Bitte beachten Sie die dreiwöchige Lieferzeit durch die Bundesdruckerei Berlin und beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig.
Sind Sie noch keine 18 Jahre alt und benötigen einen Reisepass, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund) erforderlich, die persönlich beim Einwohnermeldeamt abzugeben ist.
Besteht eine Betreuung, benötigen wir eine Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht zulässig.
Was ist mitzubringen?
- Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Anmerkung:
Seit dem 01.11.2007 ist bei der Beantragung eines Reisepasses die Aufnahme von Fingerabdrücken erforderlich
(Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).
Die Fingerabdrücke und die Gesichtsmerkmale des biometrietauglichen Fotos werden im Chip des Reisepasses gespeichert.
Wichtiger allgemeiner Hinweis:
Sollten Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen, so können Sie schriftlich eine Vertrauensperson bevollmächtigen. Diese Vertrauensperson muss sich bei uns ausweisen können.
Reisepass als Express-Pass:
In Eilfällen kann ein "Express-Pass" innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt werden.
Gebühren:
Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahre) 70,00 €
Reisepass gültig für 6 Jahre (bis 24 Jahre) 37,50 €
48-Seiten-Pass (ab 24 Jahre) 92,00 €
Reisepass für Vielreisende
48-Seiten-Pass (bis 24 Jahre) 59,50 €
Reisepass für Vielreisende
Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 Jahre) 102,00 €
Express-Pass mit 32 Seiten (bis 24 Jahre) 69,50 €
Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 Jahre) 124,00 €
Express-Pass mit 48 Seiten (bis 24 Jahre) 91,50 €
Die Gebühr ist am Tag der Antragstellung zu entrichten.
Bitte beachten Sie die dreiwöchige Lieferzeit durch die Bundesdruckerei Berlin und beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig.
Vorläufiger Reisepass:
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Auskunft erteilt: