Hilfe für Gehörlose

Gehörlose erhalten aufgrund eines Landesgesetzes unabhängig von ihrer persönlichen Situation einen finanziellen Ausgleich vom LWL, um behinderungsbedingte Mehraufwendungen abzudecken

Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.

Informationen aus "erster Hand" erhalten Sie von dort:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Bereich Soziales
48133 Münster
Tel.: (0251) 591-0
Fax.: (0251) 591-3300

Schreibtelefon für Gehörlose: (0251) 591-4799

E-Mail: lwl@lwl.org

Hier können Sie den Landschaftsverband Westfalen-Lippe auch online besuchen:

http://www.lwl.org/LWL/Soziales